3. WindSeeV
Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum05.01.2023
FundstelleBGBl I 2023, Nr. 8
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Feststellung der Eignung
- Kapitel 1Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
- Kapitel 2Vorgaben für das spätere Vorhaben
- Abschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 1Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- Unterabschnitt 2Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
- Unterabschnitt 3Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- Unterabschnitt 4Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
- Unterabschnitt 5Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Unterabschnitt 6Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- Unterabschnitt 7Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
- Abschnitt 2Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
- Teil 3Feststellung der zu installierenden Leistung
- Teil 4Schlussbestimmungen
§ 3
Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
§ 22
Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs