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Bundesrecht Deutschland
ABBergV
ABBergV
Allgemeine Bundesbergverordnung
Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche
Informationen
Ausfertigungsdatum
23.01.1995
Fundstelle
BGBl I 1995, 1466
Version
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 18.10.2017 I 3584
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Sachliche und räumliche Anwendung
§ 2
Allgemeine Pflichten
§ 3
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
§ 4
Zusammenarbeit der Unternehmer
§ 5
Beaufsichtigung durch verantwortliche Personen
§ 6
Unterrichtung, Unterweisung, Anhörung
§ 7
Schriftliche Anweisungen
§ 8
Übertragung von Arbeiten
§ 9
Arbeitsfreigabe
§ 10
Vorkehrungen bei erheblichen Gefahren
§ 11
Spezifische Schutzmaßnahmen
§ 12
Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen
§ 13
Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung
§ 14
Arbeitsstätten zur übertägigen Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung, Wiedernutzbarmachung
§ 15
Untertägige Arbeitsstätten
§ 16
Bewetterung untertägiger Arbeitsstätten
§ 17
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
§ 18
Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
§ 19
Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung
§ 20
Präventivmedizinische Überwachung, ärztliche Untersuchungen
§ 21
Pflichten der Beschäftigten
§ 22
Rechte der Beschäftigten
§ 22a
Anforderungen an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen
§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
§ 23
Übertragung der Verantwortlichkeit
§ 23a
Anerkennung von Sachverständigen
§ 24
Ordnungswidrigkeiten
§ 25
Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften
§ 26
Inkrafttreten
Schlußformel
Anhang 1
(zu den §§ 11 und 12)
Anhang 2
(zu § 12)
Anhang 3
(zu § 13)
Anhang 4
(zu § 19)
Anhang 5
(zu § 22a Abs. 2)
Anhang 6
(zu § 22a Abs. 3 Satz 1)
Anhang 7
(zu § 22a Abs. 3 Satz 4)