Inhaltsübersicht AMWHV

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen
§ 3Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis
§ 4Personal
§ 5Betriebsräume und Ausrüstungen
§ 6Hygienemaßnahmen
§ 7Lagerung und Transport
§ 8Tierhaltung
§ 9Tätigkeiten im Auftrag
§ 10Allgemeine Dokumentation
§ 11Selbstinspektionen und Lieferantenqualifizierung
 
Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
§ 12Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
§ 13Herstellung
§ 14Prüfung
§ 15Kennzeichnung
§ 16Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 17Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 18Rückstellmuster
§ 19Beanstandungen und Rückruf
§ 20Aufbewahrung der Dokumentation
 
Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
§ 21Organisationsstruktur
§ 22Herstellung
§ 23Prüfung
§ 24Kennzeichnung
§ 25Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 26Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 27Rückstellmuster
§ 28Beanstandungen und Rückruf
§ 29Aufbewahrung der Dokumentation
 
Abschnitt 5
Sondervorschriften
§ 30Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel
§ 31Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen
 
Abschnitt 5a
Sondervorschriften für Entnahme- und Gewebeeinrichtungen sowie für Gewebespenderlabore
§ 32Ergänzende allgemeine Anforderungen
§ 33Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen
§ 34Gewinnung von Gewebe durch die Entnahmeeinrichtung
§ 35Transport zur Be- oder Verarbeitung und Entgegennahme in der Gewebeeinrichtung
§ 36Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung
§ 37Prüfung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 38Freigabe durch die Gewebeeinrichtung
§ 39Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung
§ 40Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und Rückruf
§ 41Aufbewahrung der Dokumentation
 
Abschnitt 5b
Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 41aEuropäisches Kodierungssystem für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 41bBestimmungen für die Verwendung des Einheitlichen Europäischen Codes; Meldepflichten
§ 41cKodierung in anderen Fällen und sonstige Pflichten der Gewebeeinrichtungen
§ 41dFormat des Einheitlichen Europäischen Codes
 
Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
§ 41eErgänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz
§ 41fErgänzende Anforderungen zur Kennzeichnung
§ 41gErgänzende Anforderungen zur Einfuhr
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 42Ordnungswidrigkeiten
 
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 43Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen

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