ArbGG
Arbeitsgerichtsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.1953
FundstelleBGBl I 1953, 1267
VersionNeugefasst durch Bek. v. 2.7.1979 I 853, 1036;
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 24.10.2024 I Nr. 328
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 24.10.2024 I Nr. 328
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TeilAufbau der Gerichte für Arbeitssachen
- Erster AbschnittArbeitsgerichte
- Zweiter AbschnittLandesarbeitsgerichte
- Dritter AbschnittBundesarbeitsgericht
- Dritter TeilVerfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Erster AbschnittUrteilsverfahren
- Erster UnterabschnittErster Rechtszug
- Zweiter UnterabschnittBerufungsverfahren
- Dritter UnterabschnittRevisionsverfahren
- Vierter UnterabschnittBeschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- Fünfter UnterabschnittWiederaufnahme des Verfahrens
- Zweiter AbschnittBeschlußverfahren
- Erster UnterabschnittErster Rechtszug
- Zweiter UnterabschnittZweiter Rechtszug
- Dritter UnterabschnittDritter Rechtszug
- Vierter UnterabschnittBeschlußverfahren in besonderen Fällen
- Vierter TeilSchiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
- Fünfter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften