Anlage 5 AWV

(zu den §§ 67 und § 70 Absatz 1 Nummer 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 26)



Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Zahlungszweck
Betrag
Land
Verrechnungskennzeichen (außer für Wertpapier- und Zinserträge)
ISIN (Kapitalverkehr)
Bezeichnung des Wertpapieres (Kapitalverkehr)
Stückzahl (Kapitalverkehr)
Warencode (Transitverkehr)
Warenbezeichnung (Transitverkehr)

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