Anlage 6 AWV

(zu den §§ 67 Absatz 4 und § 70 Absatz 1 Nummer 1)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 27)



Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Betrag
Land
Notierungsart
ISIN
Bezeichnung des Wertpapieres bzw. Finanzinstruments
Stückzahl/Nominalbetrag
Emissionswährung

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