Anlage 4 BEHV
(zu § 12 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3040)
Zusätzlich zu den Angaben gemäß Anlage 2 sind folgende weitere Angaben und Dokumente erforderlich:
- 1.
- Wenn die Kontoeröffnung von einer juristischen Person oder Personengesellschaft beantragt wird:
- a)
- Eintragungsnachweis der juristischen Person oder Personengesellschaft, sofern der Antragsteller nicht in einem deutschen Handelsregister registriert ist,
- b)
- Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist,
- c)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden, und
- d)
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person oder Personengesellschaft im Sinne von Artikel 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849 einschließlich der Art und des Umfangs des wirtschaftlichen Interesses oder der vom wirtschaftlich Berechtigten ausgeübten Kontrolle.
- 2.
- Wenn die Kontoeröffnung von einer natürlichen Person beantragt wird:
- a)
- Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist,
- b)
- Personalausweis, ausgestellt von einem Staat, der Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, oder Reisepass und
- c)
- Erklärung der lokalen Behörden, die den ständigen Wohnsitz des Antragstellers bestätigt, sofern der Hauptwohnsitz nicht aus den Angaben gemäß Buchstabe b ersichtlich ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.