Anlage 5 BEHV
(zu § 16 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3041)
- 1.
- Name, Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der kontobevollmächtigten Person,
- 2.
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland der kontobevollmächtigten Person,
- 3.
- Art, Gültigkeit sowie Nummer des Ausweisdokuments der kontobevollmächtigten Person,
- 4.
- Erklärung des Kontoinhabers, aus der hervorgeht, dass der Kontoinhaber eine bestimmte Person zur kontobevollmächtigten Person bestimmen will,
- 5.
- eines der folgenden Dokumente zum Nachweis der Identität und des ständigen Wohnsitzes der bestimmten kontobevollmächtigen Person:
- a)
- Personalausweis, ausgestellt von einem Staat, der Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, oder Reisepass,
- b)
- Erklärung der lokalen Behörden, die den ständigen Wohnsitz der kontobevollmächtigten Person bestätigt, sofern der ständige Wohnsitz nicht aus den Angaben gemäß Buchstabe a ersichtlich ist,
- 6.
- Führungszeugnis der bestimmten kontobevollmächtigten Person.
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