§ 137 BewG
Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz
Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:
- 1.
- das Sonderverlustkonto,
- 2.
- das Kapitalentwertungskonto und
- 3.
- das Beteiligungsentwertungskonto.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.