Anlage 32 BewG

(zu § 237 Absatz 8)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2298)



Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Hofflächenpro Ar 6,62
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23

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