Anlage 31 BewG

(zu § 237 Absatz 6 und 7)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2297)



Sondernutzungen
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Hopfenpro Ar13,75
Spargelpro Ar12,69
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Bewertungsfaktor fürBezugseinheitin EUR
Wasserflächenpro Ar 1,00
Zuschläge für stehende Gewässer
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaft
ab 1,00 kg bis 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar
 2,00
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaft
über 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar
 2,50
Zuschläge für fließende Gewässer
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftbis 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde
12,50
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde
15,00
Saatzuchtpro ArAnlage 27
Weihnachtsbaumkulturenpro Ar19,40
Kurzumtriebsplantagenpro ArAnlage 27
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde
Wirtschaftsgebäudepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abbaulandpro Ar 1,00
Geringstlandpro Ar 0,38
Unlandpro Ar 0,00

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