Inhaltsübersicht BierStV

Abschnitt 1Allgemeines
§  1Begriffsbestimmungen
§  1aHauptzollamt, örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 2Zu § 2 des Gesetzes
§  2Steuerbare Menge
Abschnitt 3Zu den
§§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
§  3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§  4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
§  5Erteilung der Erlaubnis
§  6Sicherheitsleistung
§  6aÜberprüfung der Erlaubnis
§  7Änderung von Verhältnissen
§  8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§  9Belegheft, Buchführung
§ 10Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
§ 11Bestandsaufnahme im Steuerlager
§ 11aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
§ 12Bierausschank im Steuerlager
Abschnitt 4Zu § 6 des Gesetzes
§ 13Registrierter Empfänger
Abschnitt 5Zu § 7 des Gesetzes
§ 14Registrierter Versender
Abschnitt 6Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
§ 15Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 7Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§ 16Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
§ 17Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
§ 18Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 19Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 20Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 21Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 22Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 23Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 24Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 25Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
§ 26Annullierung im Ausfallverfahren
§ 27Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Bier im Ausfallverfahren
§ 28Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 29Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8Zu den
§§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
§ 30Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 9Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
§ 31Steuererklärung, Steueranmeldung
§ 31aHerstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers
Abschnitt 10Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 32Kleinbetragsregelung
Abschnitt 11Zu § 18 des Gesetzes
§ 33Anmeldung des Bieres
Abschnitt 12Zu § 19 des Gesetzes
§ 34Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 13Zu den
§§ 20 bis 20c des Gesetzes
§ 35Zertifizierter Empfänger
§ 35aZertifizierter Versender
§ 35bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem, Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
§ 35cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35fBeförderung im Ausfallverfahren
§ 35gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung
§ 36(weggefallen)
Abschnitt 14Zu § 21 des Gesetzes
§ 37Versandhandel
Abschnitt 15Zu § 22 des Gesetzes
§ 38Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 15aZu § 22b des Gesetzes
§ 38aSteueranmeldung; Kleinbetragsregelung
Abschnitt 16Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
§ 39Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
§ 39aErteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
§ 39bBelegheft, Buchführung
§ 39cLagerung, Bestandsaufnahme
§ 39dAbgabe von Bier, zweckwidrige Verwendung
§ 40Haustrunk
§ 41Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
Abschnitt 17Zu § 24 des Gesetzes
§ 42Steuerentlastung im Steuergebiet
Abschnitt 18Zu § 25 des Gesetzes
§ 43Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 19Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
§ 44Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20(weggefallen)
§ 45(weggefallen)
Abschnitt 21(weggefallen)
§ 46(weggefallen)
§ 47(weggefallen)
§ 48(weggefallen)
§ 49(weggefallen)
§ 50(weggefallen)
§ 51(weggefallen)
Abschnitt 22Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 52Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 23Schlussbestimmungen
§ 53Übergangsregelungen

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