§ 18 Biokraft-NachV

Anerkannte Zertifikate

Im Sinne dieser Verordnung anerkannte Zertifikate sind:

1.
Zertifikate, solange und soweit sie nach § 19 ausgestellt worden sind,
2.
Zertifikate nach § 23 und
3.
Zertifikate nach § 24.

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