Anhang II BioStoffV
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2526 – 2527)
A Schutzmaßnahmen | B Schutzstufen | ||
2 | 3 | 4 | |
| empfohlen | verbindlich | verbindlich |
| nein | verbindlich, wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann | verbindlich |
| verbindlich bei gelisteten humanpathogenen Biostoffen mit Zugangskontrolle | verbindlich mit Zugangskontrolle | verbindlich mit Zugangskontrolle |
| nein | verbindlich alarmüberwacht, wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann | verbindlich alarmüberwacht |
| nein | verbindlich für Abluft, wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann | verbindlich für Zu- und Abluft |
| nein | verbindlich, wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann | verbindlich |
| verbindlich für Tätigkeiten mit Aerosolbildung | verbindlich | verbindlich |
| empfohlen | verbindlich | verbindlich |
| empfohlen | verbindlich, wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann | verbindlich |
| verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| Werkbänke, Fußböden | Werkbänke, Fußböden sowie andere Flächen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind | Werkbänke, Wände, Fußböden und Decken |
| verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| nein | empfohlen | verbindlich |
| verbindlich, wenn keine sachgerechte Auftragsentsorgung erfolgt | verbindlich, wenn die Übertragung über die Luft erfolgen kann; ansonsten grundsätzlich verbindlich, nur in ausreichend begründeten Einzelfällen ist eine sachgerechte Auftragsentsorgung möglich | verbindlich |
| nein für Handwasch- und Duschwasser oder vergleichbare Abwässer | empfohlen für Handwasch- und Duschwasser | verbindlich |
| verbindlich | verbindlich | verbindlich |
| empfohlen | verbindlich | verbindlich |
| nein; Fenster müssen während der Tätigkeit geschlossen sein | verbindlich | verbindlich |
| empfohlen | verbindlich | verbindlich |
| verbindlich bei gelisteten humanpathogenen Biostoffen | verbindlich bei gelisteten humanpathogenen Biostoffen | verbindlich |
| empfohlen | verbindlich | verbindlich |
| verbindlich | verbindlich | verbindlich vor Ort |
- Anmerkung:
- Gemäß § 10 Absatz 1 sind die als empfohlen bezeichneten Schutzmaßnahmen dann zu ergreifen, wenn dadurch die Gefährdung der Beschäftigten verringert werden kann.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.