Anlage BMDVTKBGebV

(zu § 2 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 1, S. 4 - 12)

Abschnitt 1
Telekommunikationsgesetz (TKG) und Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und der Verordnung (EU) Nr. 2022/612 vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union
Unterabschnitt 1
Nummerierung
Unterabschnitt 2
Leistungen im Zusammenhang mit den Informationen über Infrastruktur nach § 79 TKG
Unterabschnitt 3
Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 95 TKG
Unterabschnitt 4
Entscheidung über die Übertragung von Nutzungsberechtigungen für öffentliche Verkehrswege nach § 125 Absatz 2 TKG (Wegerecht)
Unterabschnitt 5
Beschlusskammerentscheidungen nach TKG
Unterabschnitt 6
Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 1 TKG (Öffentliche Sicherheit)
Unterabschnitt 7
Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 2 TKG (Notfallvorsorge)
Unterabschnitt 8
Netzneutralität
Unterabschnitt 9
Intra-EU-Kommunikation
Unterabschnitt 10
Roaming
Abschnitt 2
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)

Abschnitt 1

Telekommunikationsgesetz (TKG) und Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und der Verordnung (EU) Nr. 2022/612 vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Unterabschnitt 1

Nummerierung

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Nummerierung
1.1Allgemeine Gebühren
1.1.1Zusammenfassung oder Zusammenstellung von zugeteilten Nummern nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)40,00 bis 151,00
1.1.2Bestätigung und Berichtigung von Zuteilungen aus Anlass einer Rechtsnachfolge nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 3 und 4 TNV je betroffenem Nummernbereich64,00 bis 578,00
1.1.3Änderung eines Zuteilungsbescheides nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht eine Rechtsnachfolge vorliegt30,00 bis 154,00
1.1.4Bescheinigung eines Nummernbedarfs nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV76,55
1.1.5Sonstige öffentliche Leistung nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht ein anderer Gebührentatbestand vorrangig anwendbar istnach Zeitaufwand
1.1.6Anordnung nach § 108 Absatz 4 Satz 1 TKG zur Durchsetzung der Verpflichtungen nach § 108 Absatz 3 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 TKGnach Zeitaufwand
1.1.7Maßnahme nach § 108 Absatz 5 Nummer 1 TKG zur Sicherstellung, dass die Endnutzer in der Lage sind, Dienste unter Verwendung geografisch nicht gebundener Nummern in der Europäischen Union zu erreichen und zu nutzennach Zeitaufwand
1.1.8Maßnahme nach § 108 Absatz 5 Nummer 2 TKG zur Sicherstellung, dass die Endnutzer in der Lage sind, alle in der Europäischen Union bestehenden Rufnummern zu erreichennach Zeitaufwand
1.1.9Maßnahme nach § 123 Absatz 6 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und § 108 Absatz 2 TKG gegenüber dem Verantwortlichen zur Durchsetzung von ausländischen Vorschriften bei der grenzüberschreitenden Nutzung deutscher Nummernnach Zeitaufwand
1.1.10Maßnahme nach § 123 Absatz 1, 4 und 5 TKG oder § 202 TKG zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufgrund des TKG ergangener Verpflichtungen, Vorschriften der TNV und der von der Bundesnetzagentur erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern, jeweils soweit vom Verantwortlichen zu vertretennach Zeitaufwand
1.2Zuteilung von Blöcken von Rufnummern
1.2.1Zuteilung eines Blocks von 1 000 oder 100 zehn-, elf- oder zwölfstelligen Rufnummern in Ortsnetzbereichen oder eines Blocks von 1 000 elfstelligen Nationalen Teilnehmerrufnummern nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV39,00
Die Gebühr erhöht sich für die Zuteilung jedes weiteren Blocks von 1 000 oder 100 zehn-, elf- oder zwölfstelligen Rufnummern in Ortsnetzbereichen oder von 1 000 elfstelligen Nationalen Teilnehmerrufnummern um7,19
1.2.2Zuteilung eines Blocks von 100 oder 10 Rufnummern zur Erweiterung von bestehenden Netzzugängen nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV40,20
Die Gebühr erhöht sich für die Zuteilung jedes weiteren Blocks von 100 oder 10 Rufnummern zur Erweiterung von bestehenden Netzzugängen um8,36
1.2.3Zuteilung eines Blocks von zehnstelligen oder elfstelligen Rufnummern für öffentliche zellulare Mobilfunkdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNVnach Zeitaufwand
1.2.4Zuteilung eines Blocks von elfstelligen Rufnummern für Virtuelle Private Netze nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV105,00
1.2.5Zuteilung eines Blocks von vierzehnstelligen Rufnummern für Internationale Virtuelle Private Netze nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV129,00
1.2.6Zuteilung eines Blocks von 1 000 zehnstelligen Rufnummern für Massenverkehrsdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV302,00
1.3Zuteilung von einzelnen Rufnummern
1.3.1Zuteilung einer Rufnummer für Auskunftsdienste oder Vermittlungsdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV373,00
1.3.2Zuteilung einer Persönlichen Rufnummer nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV52,60
1.3.3Zuteilung einer Rufnummer für entgeltfreie Telekommunikationsdienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV52,60
1.3.4Zuteilung einer Rufnummer für Premium-Dienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV52,60
1.3.5Zuteilung einer Rufnummer für Service-Dienste nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV52,60
1.4Zuteilung von Kennzahlen und Technischen Nummern
1.4.1Zuteilung einer Betreiberkennzahl nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV237,00
1.4.2Zuteilung einer Portierungskennung (PK) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV103,00
1.4.3Zuteilung eines International Signalling Point Code (ISPC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV118,00
1.4.4Zuteilung eines National Signalling Point Code (NSPC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV110,00
1.4.5Zuteilung eines Blocks von 10 000 000 000 Internationalen Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV2 087,00
1.4.6Zuteilung eines Blocks von 100 Closed User Group Interlock Codes (CUGIC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV118,00
1.4.7Zuteilung eines Data Network Identification Code (DNIC) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV124,00
1.4.8Zuteilung eines Tarifierungsreferenzzweiges (TRZ) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV118,00
1.4.9Zuteilung eines Objektkennungsastes für Netzbetreiber und Diensteanbieter (OKA-ND) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV118,00
1.4.10Zuteilung einer Herstellerkennung für Telematikprotokolle (HKT) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV124,00
1.4.11Zuteilung eines Blocks von 16 777 216 Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen (ITSI) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV246,00
1.4.12Zuteilung von bis zu drei Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen einer SHIP STATION LICENCE nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV59,05
1.4.13Zuteilung von bis zu drei Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk für besondere Anwendungen im See- und Binnenschifffahrtsfunk nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV51,35
1.4.14Zuteilung von bis zu zwei Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen der Änderung einer SHIP STATION LICENCE nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV60,00
1.4.15Zuteilung einer Nummer im Flug- und Flugnavigationsfunk im Rahmen einer AIRCRAFT STATION LICENCE nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV92,35
1.5Zuteilung von sonstigen Nummern
1.5.1Zuteilung eines Blocks oder mehrerer Blöcke von Nummern (Blockzuteilung) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht ein Gebührentatbestand der Nummern 1.2 oder 1.4 anzuwenden istnach Zeitaufwand
1.5.2Zuteilung einer Nummer oder mehrerer einzelner Nummern (Einzelzuteilung) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht ein Gebührentatbestand der Nummern 1.3 oder 1.4 anzuwenden istnach Zeitaufwand
1.5.3Zuteilung einer Nummer oder mehrerer einzelner Nummern (Einzelzuteilung) oder eines Blocks oder mehrerer Blöcke von Nummern (Blockzuteilung) nach § 108 Absatz 1 Satz 3, Absatz 6 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV bei vorangegangenem relevanten Rufnummernmissbrauch durch den Antragstellernach Zeitaufwand

Unterabschnitt 2

Leistungen im Zusammenhang mit den Informationen über Infrastruktur nach § 79 TKG

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
2Leistungen im Zusammenhang mit den Informationen über Infrastruktur gemäß § 79 TKG und über Baustellen gemäß § 82 TKG
2.1Maßnahme nach § 202 TKG wegen eines Verstoßes gegen Vorgaben des Gewährungsbescheides nach § 79 Absatz 4 Satz 1 TKG, § 82 TKG, § 136 Absatz 6 TKG, § 142 Absatz 5 Nummer 2 und Absatz 6 TKG oder § 153 Absatz 5 und 6 TKGnach Zeitaufwand

Unterabschnitt 3

Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 95 TKG

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
3Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 95 TKG
3.1Erstellen einer Zweitschrift einer Urkunde25
3.2Änderung einer bestehenden Urkunde25
3.3Anmeldung eines nichtkommerziellen Einzelsatelliten (umlaufend) auf „Non-Interference-Basis" (wissenschaftlicher Experimentalsatellit, Amateurfunksatellit; kein fester Funkdienst über Satelliten, Mobilfunkdienst über Satelliten oder Rundfunkdienst über Satelliten) einschließlich Übertragung der Nutzungsrechte1 901
3.4Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems mit bis zu zehn Satelliten, das keiner Koordinierung nach Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf13 682
Betrag, um den sich die Gebühr pro zehn weitere Satelliten erhöht2 000
Die Gebühr beträgt höchstens41 682
3.5Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems mit bis zu zehn Satelliten, das einer Koordinierung nach Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf26 048
Betrag, um den sich die Gebühr pro zehn weitere Satelliten erhöht3 800
Die Gebühr beträgt höchstens79 248
3.6Anmeldung eines geostationären Satellitensystems (mit Ausnahme der unter den Nummern 3.4 und 3.5 genannten Fälle)24 598
3.7Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 und 30A VO Funk (BSS)30 724
3.8Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30B VO Funk (FSS-Planbereich)29 485
3.9Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach Nummer 3.44 813
3.10Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach den Nummern 3.5 bis 3.86 970
3.11Maßnahmen bei Verstoß gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen einschließlich Ausführen von mobilen/stationären Messeinsätzen zum Ermitteln des Verstoßesnach Zeitaufwand
3.12Neben den in den Nummern 3.1 bis 3.11 ausgewiesenen Gebührensätzen werden Auslagen gesondert erhoben. Dies betrifft insbesondere die ITU-Gebühren (ITU-Cost recovery), die für die jeweilige beantragte Satellitenanmeldung von der ITU zur Deckung des dortigen Verwaltungsaufwandes erhoben werdenin der tatsächlich entstandenen Höhe

Unterabschnitt 4

Entscheidung über die Übertragung von Nutzungsberechtigungen für öffentliche Verkehrswege nach § 125 Absatz 2 TKG (Wegerecht)

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
4Entscheidung über die Übertragung von Nutzungsberechtigungen für öffentliche Verkehrswege nach § 125 Absatz 2 TKG (Wegerecht)
4.1Erstellen einer Zweitschrift einer Nutzungsberechtigung25
4.2Änderung einer Nutzungsberechtigung, sofern sie keine Gebietsänderung betrifftnach Zeitaufwand
4.3Erteilung einer Nutzungsberechtigungnach Zeitaufwand

Unterabschnitt 5

Beschlusskammerentscheidungen nach TKG

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
5Beschlusskammerentscheidungen nach TKG
5.1Erlass einer Regulierungsverfügung nach § 13 TKG im Verfahren nach § 14 TKG8 500 bis 96 500
5.2Verbindlichkeitserklärung einer Verpflichtungszusage nach § 18 TKG im Verfahren nach § 19 TKG2 000 bis 19 500
5.3Erlass einer Zugangsverpflichtung und Zusammenschaltung bei Kontrolle über Zugang zu Endnutzern nach § 21 TKG4 500 bis 46 500
5.4Erlass einer Zugangsverpflichtung nach § 22 Absatz 1 TKG bei Hindernissen der Replizierbarkeit3 000 bis 28 500
5.5Festlegung eines Standardangebots nach § 29 Absatz 4 oder nach Absatz 4 und 5 TKG4 500 bis 85 500
5.6Verfahren nach § 34 TKG im Zusammenhang mit der Migration von herkömmlichen Infrastrukturen1 000 bis 14 000
5.7Anordnung im Rahmen der Zugangsregulierung nach § 35 TKG3 500 bis 38 500
5.8Entgeltgenehmigung nach § 39 Absatz 1 Nummer 1 TKG anhand der Maßstäbe des § 37 TKG7 000 bis 184 500
5.9Entgeltgenehmigung nach § 39 Absatz 1 Nummer 2 TKG auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 42 TKG7 000 bis 184 500
5.10Entgeltgenehmigung nach § 39 Absatz 1 Nummer 3 TKG auf der Grundlage einer anderen Vorgehensweise  5 500 bis 145 500
5.11Entscheidungen im Verfahren der Entgeltanzeige nach § 45 TKG4 000 bis 45 500
5.12Nachträgliche Missbrauchsprüfung von Entgelten nach § 46 TKG3 500 bis 40 500
5.13Anordnungen im Rahmen der Entgeltregulierung nach § 47 TKG3 500 bis 38 500
5.14Entscheidungen nach § 50 Absatz 3 und 4 TKG3 500 bis 36 500
5.15Nachträgliche Missbrauchsprüfung von Entgelten nach § 59 Absatz 7 TKG bei Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme500 bis 20 000
5.16Maßnahmen auf Grundlage des § 202 TKG1 500 bis 15 000
5.17Entscheidungen im Streitschlichtungsverfahren nach § 212 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 TKG4 000 bis 44 000

Unterabschnitt 6

Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 1 TKG
(Öffentliche Sicherheit)

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
6Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 1 TKG
6.1Maßnahme nach § 183 Absatz 1 TKG zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 1 TKG und der aufgrund dieses Abschnitts ergangenen Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen insbesondere der jeweils anzuwendenden Technischen Richtliniennach Zeitaufwand
6.2Überprüfung der Inhalte von Kundendateien nach § 183 Absatz 2 TKGnach Zeitaufwand
6.3Anordnung der Nichtveränderung des Kundenstamms nach § 183 Absatz 3 TKGnach Zeitaufwand
6.4Ganz oder teilweise Untersagung des Betriebs einer Telekommunikationsanlage oder des Erbringens eines Telekommunikationsdienstes nach § 183 Absatz 4 TKGnach Zeitaufwand

Unterabschnitt 7

Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 2 TKG (Notfallvorsorge)

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
7Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 2 TKG
7.1Maßnahme nach § 190 Absatz 1 TKG zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 10 Abschnitt 2 TKGnach Zeitaufwand

Unterabschnitt 8

Netzneutralität

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
8Maßnahmen wegen eines Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2015/2120, Zugang zum offenen Internet
8.1Maßnahme nach § 202 TKG wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3, 4 oder 5 der Verordnung (EU) 2015/21202 500 bis 32 400

Unterabschnitt 9

Intra-EU-Kommunikation

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
9Maßnahme wegen eines Verstoßes gegen Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120 zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/1971 vom 11. Dezember 2018
9.1Maßnahme nach § 202 TKG wegen eines Verstoßes gegen Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120 zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/1971 vom 11. Dezember 20182 500 bis 32 400

Unterabschnitt 10

Roaming

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
10Maßnahme wegen eines Verstoßes gegen Verordnung (EU) 2022/612 vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union 10.1 Maßnahme nach § 2020.1Maßnahme nach § 202 TKG wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2022/612 vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union 2 500 bis 32 400 Abschnitt 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen in Euro 1 Nachträgliche Missbrauchsprüfung des Entgelts nach § 18 Absatz 2 Satz 2 TDDDG 500 bis 20 000 2 Entgeltgenehmigung nach § 18 Absatz 2 Satz 3 TDDDG 500 bis 20 000 3 Maßnahme nach § 30 Absatz 2 TDDDG zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften des Teils 2 TDDDG nach Zeitaufwand 4 Vollständige oder teilweise Untersagung des Betriebs einer Telekommunikationsanlage oder des Erbringens eines Telekommunikationsdienstes nach § 30 Absatz 3 TDDDG nach Zeitaufwand Abschnitt 3 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) und Vertrauensdienstegesetz (VDG)

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Erteilung des Qualifikationsstatus für Vertrauensdiensteanbieter und die von ihnen erbrachten Vertrauensdienste nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014nach Zeitaufwand
2Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und der von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste nach Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a, Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 VDGnach Zeitaufwand
3Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter nach Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe b, Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 VDGnach Zeitaufwand
4Untersagung des Betriebs nach § 4 Absatz 3 VDGnach Zeitaufwand
5Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014nach Zeitaufwand

Abschnitt 4

Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)

NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Maßnahmen im Rahmen der Prüfung
1.1Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse N im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV68,00
1.2Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse E im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV73,50
1.3Durchführung einer Erstprüfung für die Klasse A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV81,00
1.4Durchführung einer Wiederholungsprüfung im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV42,50
1.4.1Die Gebühr erhöht sich für jeden wiederholten Prüfungsteil um5,50
1.5Durchführung einer Zusatzprüfung zum Erwerb einer Prüfungsbescheinigung für die Amateurfunkklasse E oder A im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV
1.5.1Zusatzprüfung Klasse N nach E48,00
1.5.2Zusatzprüfung Klasse N nach A57,00
1.5.3Zusatzprüfung Klasse E nach A50,50
1.6Durchführung einer Zusatzprüfung Morsen im Rahmen der §§ 3 bis 7 AFuV84,00
1.7Prüfen und Anerkennen einer Amateurfunk-Genehmigung anderer Verwaltungen oder einer nicht CEPT-konformen Prüfungsbescheinigung nach § 8 Absatz 2 AFuV 31,50
2Maßnahmen für Zulassungen und Zuteilungen
2.1Erteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens nach § 9 Absatz 1 AFuV20,00
2.2Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens nach § 12 Absatz 1 AFuV22,00
2.3Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens nach § 14 Absatz 1 AFuV mit 1-, 2- oder 3-buchstabigem Suffix24,50
2.4Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens nach § 14 Absatz 1 AFuV mit einem aus vier bis sieben Zeichen bestehenden Suffix39,00
2.5Rufzeichenzuteilung für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle nach § 13 Absatz 1 und 3, auch in Verbindung mit § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 AFuV. Sofern Verträglichkeitsuntersuchungen erforderlich sind, werden außerdem entsprechende Gebühren nach Nummer 2.7 erhoben.54,00
2.6Erweiterung des Umfangs oder Verlängerung einer Rufzeichenzuteilung für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle nach § 13 Absatz 1 und 3 oder § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 AFuV einschließlich der Ausstellung einer geänderten Zuteilungsurkunde. Sofern Frequenzkoordinierungsaufwände (zum Beispiel Verträglichkeitsuntersuchungen) entstehen, werden außerdem entsprechende Gebühren nach Nummer 2.7 erhoben.37,00
2.7Durchführung der Verträglichkeitsuntersuchung einer Frequenz nach § 13 Absatz 2 AFuV, zusätzlich zu den Nummern 2.5 oder 2.6nach Zeitaufwand
3Maßnahmen im Rahmen der Teilnahme am Amateurfunkdienst
3.1Verzicht auf die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gemäß § 10 Absatz 1 AFuV, sofern dieser nicht im Rahmen der Bearbeitung nach der Nummer 2.1 erfolgt15,00
3.2Änderung des Namens und/oder der Anschrift des Inhabers einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder Verlegung des Betriebsortes einer ortsfesten Amateurfunkstelle nach § 9 Absatz 4 AFuV sowie Ausstellung einer Amateurfunkzulassungsurkunde und eventuell vorhandener Zuteilungsurkunden für weitere Rufzeichenzuteilungen nach § 10 Absatz 2 AFuV18,50
3.3Widerspruch oder Rücknahme eines Widerspruchs nach § 15 Absatz 3 Satz 1 AFuV gegen die Eintragung in die nach § 15 Absatz 1 AFuV zu veröffentlichende Rufzeichenliste15,00
4Maßnahmen im Rahmen von Verstößen
4.1Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung von Verstößen gegen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes oder der Amateurfunkverordnungnach Zeitaufwand
4.2Widerruf einer Rufzeichenzuteilung oder Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach erfolgter Feststellung und Abmahnung im Zusammenhang mit fortgesetzten Verstößen im Sinne von § 3 Absatz 4 Satz 2 AFuGnach Zeitaufwand
5Sonstiges
5.1Gebühr für eine sonstige öffentliche Leistung nach AFuG und AFuV, soweit nicht ein Gebührentatbestand nach den Nummern 1.1 bis 4.2 vorliegtnach Zeitaufwand

Fußnote(n):

(+++ Anlage Abschnitte 1 und 2: Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 1 +++)

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.