Anlage 1 BWO
(zu § 18 Absatz 6)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 588 — 592);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
② | An die Gemeindebehörde | Bitte
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.......... | |||
.......... | |||
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||||||||||||||||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bei der Meldebehörde gemeldet war, ⃞ ist unverändert ⃞ lautete damals: | ||||||||||||||||||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) | ||||||||||||||||
③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | besteht seit (Meldedatum): | ||||||||||||||||||
Tag | Monat | Jahr | ||||||||||||||||||
.......... | ||||||||||||||||||||
.......... | ||||||||||||||||||||
④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||||||||||||||||||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||||||||||||||||
⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||||||||||||||||
⑥ | Ich bin im Besitz eines ⃞ Personalausweises ⃞ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |||||||||||||||||
von (ausstellende Behörde) | ||||||||||||||||||||
⑦ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||||||||||||||||||
⑧ | ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. | |||||||||||||||||||
⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||||||||||||||||||
⑨ | ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||
⑩ | ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen. In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |||||||||||||||||
⑪ | ⃞ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt. | |||||||||||||||||||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||||||||||||||||||
⑫ | .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
⑬ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) | |||||||||||||||||||
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Rückseite
Muster für amtliche Vermerke
1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | ⃞ ja | ||||||
⃞ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde (Gemeindebehörde) | ||||||||
Begründung | ||||||||
(Ort, Datum) | Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | |||||||
2 | Antragseingang am (Datum) | |||||||
21. Tag vor der Wahl | Antragseingang | |||||||
= | ⃞ verspätet | ⃞ rechtzeitig | ||||||
3 | Status als Deutscher nachgewiesen | ⃞ nein | ⃞ ja | |||||
4 | 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet | ⃞ nein | ⃞ ja | |||||
5 | Wahlausschluss nach § 13 BWG | ⃞ vorhanden | ⃞ nicht vorhanden | |||||
6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen | |||||||
6.1 | Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland | ⃞ nein | ⃞ ja | |||||
innerhalb der letzten 25 Jahre | ⃞ nein | ⃞ ja | ||||||
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | ⃞ nein | ⃞ ja | ||||||
6.2 | Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen | ⃞ nein | ⃞ ja | |||||
7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja | ||||
§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja | ||||||
8 | Erledigung des Antrages | |||||||
⃞ Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | |||||||
⃞ Unterrichtung des Bundeswahlleiters durch elektronische Übermittlung am (Datum) | ||||||||
⃞ Zurückweisung (s. Anlage) |
Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer |
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt sofern sie
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Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
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Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. | |
② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet. |
③ | Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort). |
④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland*) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. |
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der “ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |
Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |
⑤ | Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. |
⑥ | Angaben nur für |
⑦ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Deutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. |
⑧ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
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besitzen. | |
⑨ | Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. |
⑩ | Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben, nach dem 42. Tag vor der Wahl in das Inland zurück und melden sich hier für eine Wohnung an, so sind sie nicht in die am 42. Tag vor der Wahl erstellten Wählerverzeichnisse eingetragen und müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach den Voraussetzungen für im Ausland lebende Deutsche beantragen. |
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2. | |
Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland inne hatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. | |
In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
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⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde. |
⑫ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vgl. im Übrigen die Erläuterungen unter ⑬. |
⑬ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑫ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
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