Anlage 11 BWO
(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
(etwa 12,0 x 17,6 cm) hellrot (maschinenlesbar)
Ausgabestelle: ............................................................................................ (Gemeindebehörde, Ort) | |||||||
Wahlschein-Nr.: |
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Wahlbezirk: .................................................................................................. | |||||||
Wahlbrief | |||||||
An | |||||||
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............................................................................... | |||||||
............................................................................... | |||||||
Rückseite des Wahlbriefumschlags
In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||||||
1. | den Wahlschein | |||||||
und | ||||||||
2. | den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag | |||||||
mit dem darin befindlichen Stimmzettel. | ||||||||
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||||||
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! | ||||||||
Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden. | ||||||||
Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. | ||||||||
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Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.Gemäß § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle das amtlich bekannt gemachte Postunternehmen einzusetzen.Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 66 Abs. 2 BWO einzusetzen.Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:- 1.
- Papierflächengewicht: mindestens 70 g/qm
- 2.
- Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
- 3.
- Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.