Anlage 11 BWO
(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)
Ausgabestelle: ............................................................................................ (Gemeindebehörde, Ort) | |||||||
Wahlschein-Nr.: |
| ||||||
______________________________________________________ | |||||||
Wahlbezirk: .................................................................................................. | |||||||
Wahlbrief | |||||||
An | |||||||
............................................................................... | |||||||
............................................................................... | |||||||
............................................................................... | |||||||
Rückseite des Wahlbriefumschlags
In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||||||
1. | den Wahlschein | |||||||
und | ||||||||
2. | den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag | |||||||
mit dem darin befindlichen Stimmzettel. | ||||||||
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||||||
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! | ||||||||
Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden. | ||||||||
Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. | ||||||||
____________________
Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.Gemäß § 36 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle der amtlich bekannt gemachte Postdienstleister einzusetzen. Die Gestaltung des Frankiervermerks erfolgt nach Absprache mit dem amtlich bekannt gemachten Postdienstleister.Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 66 Abs. 2 BWO einzusetzen.Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:- 1.
- Papierflächengewicht: mindestens 70 g/qm
- 2.
- Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
- 3.
- Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.