DEÜV
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1998
FundstelleBGBl I 1998, 343
VersionNeugefasst durch Bek. v. 23.1.2006 I 152;
Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 20.12.2022 I 2759
Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 20.12.2022 I 2759
Alle Normen
- Erster AbschnittAllgemeines
- Zweiter AbschnittAllgemeine Vorschriften für Meldungen der Arbeitgeber
- Erster UnterabschnittMeldungen
- Zweiter UnterabschnittKorrektur von Meldungen
- Dritter AbschnittMeldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung
- Erster UnterabschnittAllgemeines
- Zweiter UnterabschnittSystemprüfung
- Dritter UnterabschnittDurchführung der Datenübertragung
- Vierter AbschnittBeitragsnachweisverfahren
- Fünfter AbschnittSonderregelungen
- Sechster AbschnittÜbernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
- Siebter AbschnittMeldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes und Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
- Achter AbschnittOrdnungswidrigkeiten
- Neunter AbschnittBeitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge