§ 33 DirektZahlDurchfV
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen
Bei der Berechnung der Flächengröße der im Umweltinteresse genutzten Flächen werden bei
- 1.
- Terrassen und
- 2.
- einzeln stehenden Bäumen, soweit diese als Landschaftselemente einem Beseitigungsverbot nach den Vorschriften über bei den Agrarzahlungen zu beachtende Verpflichtungen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 unterliegen,
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