DirektZahlDurchfV
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.2014
FundstelleBGBl I 2014, 1690
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.11.2022 I 1974
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Aktiver Betriebsinhaber
- Teil 3Basisprämienregelung
- Abschnitt 1Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
- Abschnitt 2Nationale Reserve
- Teil 4Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- Abschnitt 1Anbaudiversifizierung
- Abschnitt 2Dauergrünland
- Unterabschnitt 1Referenzanteil
- Unterabschnitt 2Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
- Unterabschnitt 3Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
- Unterabschnitt 4Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- Unterabschnitt 5Rückumwandlung von Flächen in Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- Abschnitt 3Flächennutzung im Umweltinteresse
- Teil 5Schlussvorschriften