§ 5 DirektZahlDurchfV
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird ab dem Jahr 2018 nicht mehr angewendet.
Fußnote(n):
(+++ § 5 in der vor dem 30.3.2018 geltenden Fassung: Zur weiteren Anwendung vgl. § 35 Abs. 2 +++)
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