DMBilG
D-Markbilanzgesetz
Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.1990
FundstelleBGBl II 1990, 885, 1169, 1239
VersionNeugefasst durch Bek. v. 28.7.1994 I 1842;
zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 1 G v. 10.5.2016 I 1142
zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 1 G v. 10.5.2016 I 1142
Alle Normen
- Abschnitt 1Inventar. Eröffnungsbilanz. Anhang
- Unterabschnitt 1Inventar. Eröffnungsbilanz
- Unterabschnitt 2Bilanzansatz- und Bewertungsvorschriften
- Unterabschnitt 3Anhang. Vergleichende Darstellung
- Abschnitt 2Konzerneröffnungsbilanz. Gesamteröffnungsbilanz
- Abschnitt 3Kapitalausstattung
- Unterabschnitt 4Vermögensausgleich und Eigenkapitalsicherung von bisher volkseigenen Unternehmen
- Unterabschnitt 5Neufestsetzung der Kapitalverhältnisse privater Unternehmen
- Unterabschnitt 6Vorläufige Gewinnrücklage
- Abschnitt 4Festsetzung und Anpassung von Leistungen in Deutscher Mark
- Abschnitt 5Verfahren
- Unterabschnitt 7Prüfung
- Unterabschnitt 8Feststellung und Berichtigung
- Unterabschnitt 9Offenlegung
- Abschnitt 6Geschäftszweigbezogene Vorschriften
- Unterabschnitt 10aVorschriften für Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe
- Unterabschnitt 10bAbführungspflicht für Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe
- Unterabschnitt 11Vorschriften für Versicherungsunternehmen
- Abschnitt 7Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder
- Abschnitt 8Steuern. Gebühren
- Abschnitt 9Verfahren der Kapitalneufestsetzung. Sonstige Vorschriften
- Abschnitt 10Schlußvorschriften