§ 1.07 DonauSchPVAnl 1993
Zulässige größte Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste
- 1.
- Fahrzeuge dürfen nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken abgeladen sein.
- 2.
- Die Ladung darf weder die Stabilität des Fahrzeuges gefährden noch die Sicht vom Steuerstand beeinträchtigen.
- 3.
- Fahrzeuge, die zur Beförderung von Fahrgästen bestimmt sind, dürfen nicht mehr Fahrgäste, als von der zuständigen Behörde zugelassen, an Bord haben.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.