Inhaltsübersicht EAG-BehandV
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2Anforderungen an
die Behandlung von Altgeräten,
Bauteilen, Gemischen und StoffenUnterabschnitt 1Allgemeine Behandlungsanforderungen
Unterabschnitt 2Selektive Behandlungsanforderungen
Abschnitt 3Eigenüberwachung, Inkrafttreten
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
die Behandlung von Altgeräten,
Bauteilen, Gemischen und StoffenUnterabschnitt 1Allgemeine Behandlungsanforderungen
§ 3 | Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung |
§ 4 | Allgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen |
§ 5 | Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen |
§ 6 | Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten |
§ 7 | Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen |
§ 8 | Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen |
§ 9 | Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren |
§ 10 | Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen |
§ 11 | Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern |
§ 12 | Eigenüberwachung | |
§ 13 | Inkrafttreten | |
Anlage | Nicht abschließende Liste der Altgeräte mit besonders hohen Wertstoffgehalten in Leiterplatten |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.