§ 4 EEG 2023
Ausbaupfad
Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch
- 1.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf
- a)
- 69 Gigawatt im Jahr 2024,
- b)
- 84 Gigawatt im Jahr 2026,
- c)
- 99 Gigawatt im Jahr 2028,
- d)
- 115 Gigawatt im Jahr 2030,
- e)
- 157 Gigawatt im Jahr 2035 und
- f)
- 160 Gigawatt im Jahr 2040
- 2.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,
- 3.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf
- a)
- 88 Gigawatt im Jahr 2024,
- b)
- 128 Gigawatt im Jahr 2026,
- c)
- 172 Gigawatt im Jahr 2028,
- d)
- 215 Gigawatt im Jahr 2030,
- e)
- 309 Gigawatt im Jahr 2035 und
- f)
- 400 Gigawatt im Jahr 2040
- 4.
- eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.
Fußnote(n):
(+++ § 4: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 GEEV 2017 +++)
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