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ESVGDüV

ESVG-Datenübermittlungsverordnung

Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes

Informationen

Ausfertigungsdatum09.01.2023
FundstelleBGBl I 2023, Nr. 76

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Zweck und Anwendungsbereich
    § 2
    Begriffsbestimmungen
    § 3
    Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
    § 4
    Zur Datenanforderung berechtigte Behörden
    § 5
    Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
    § 6
    Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
    § 7
    Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
    § 8
    Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
    § 9
    Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
    § 10
    Art und Form der Datenübermittlung
    § 11
    Datenschutz und Datensicherheit
    § 12
    Inkrafttreten
    Schlussformel
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