§ 2 EUROCONTROLVorRV

Die Einfuhr von Gegenständen für EUROCONTROL ist einfuhrumsatzsteuerfrei. Dies gilt nicht für die Einfuhr von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.