Anlage 10 EuWO
(zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)
Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort) | ||||||
Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch ... | ||||||
Wahlschein-Nr. | Wahlbezirk | |||||
Wahlbrief | ||||||
An | ||||||
....................................................... | ||||||
....................................................... | ||||||
....................................................... | ||||||
Rückseite des Wahlbriefumschlags
In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||
1. | den Wahlschein | |||
und | ||||
2. | den verschlossenen weißen | |||
Stimmzettelumschlag mit dem darin | ||||
befindlichen Stimmzettel. | ||||
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. | ||||
Die Versendung durch .............. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. | ||||
- 1.
- Papierflächengewicht: mindestens 70g/qm
- 2.
- Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
- 3.
- Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.