Anlage 9 EuWO
(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl |
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. |
Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. |
Sodann |
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und |
- den Wahlschein mit der unterschriebenen |
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen. |
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