Anlage 9 EuWO

(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.



Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl
Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.

Bei zeitgleichen Landtags- oder Kommunalwahlen können auf der Vorderseite des Stimmzettelumschlags nach dem Wort „Briefwahl“ die Wörter „bei der Europawahl“ angefügt werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.