Anlage 19 EuWO

(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)






Versicherung an Eides statt

Wir versichern
- dem Bundeswahlleiter
an Eides statt,
1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


amDatum


inOrt


die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
Liste für das Land


- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Ort, Datum
Der Leiter der VersammlungAls Mitunterzeichner
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche UnterschriftNamen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
____________


Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.Nicht Zutreffendes streichen.Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der
Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.