Anlage 19 EuWO
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Versicherung an Eides statt | ||||||||||
| Wir versichern | ||||||||||
| - dem Bundeswahlleiter | ||||||||||
| an Eides statt, | ||||||||||
| 1. | dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder | |||||||||
| Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||||||||
| am | Datum | in | Ort | |||||||
| die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die | ||||||||||
| Liste für das Land | ||||||||||
| - gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum | Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat; | |||||||||
| 2. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; | |||||||||
| 3. | dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. | |||||||||
| Ort, Datum | ||||||||||
| Der Leiter der Versammlung | Als Mitunterzeichner | |||||||||
| Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift | Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift | |||||||||
| Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift | ||||||||||
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Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.Nicht Zutreffendes streichen.Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der
Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.