Anlage 27 EuWO
(zu § 68 Absatz 5)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 119, S. 22 - 33)
Briefwahlvorstand-Nr.: | Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben. | ||||
Gemeinde(n): | |||||
Kreis: | |||||
Land: | |||||
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
bei der Wahl zum Europäischen Parlament
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
- 1.
- BriefwahlvorstandZu der Wahl zum Europäischen Parlament waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen:
Familienname Vornamen Funktion 1. als Briefwahlvorsteher 2. als stellv. Briefwahlvorsteher 3. als Schriftführer 4. als Beisitzer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. als Beisitzer Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Briefwahlvorstandes ernannte der Briefwahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Briefwahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:Familienname Vornamen Uhrzeit 1. 2. 3. Als Hilfskräfte waren zugezogen:Familienname Vornamen Aufgabe 1. 2. 3.
2. | Zulassung der Wahlbriefe | |||||
2.1 | Eröffnung der Wahlhandlung | |||||
Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor. | (Bitte Uhrzeit eintragen:) …………… Uhr …………… Minuten | |||||
2.2 | Vorbereitung der Wahlurne | |||||
Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. | ||||||
Sodann wurde die Wahlurne | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||
⃞ | versiegelt. | |||||
⃞ | verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. | |||||
2.3 | Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von Wahlscheinen | |||||
Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom | (Bitte die zuständige Stelle eintragen:) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||||
(Bitte Anzahl eintragen:) | ||||||
…………… Wahlbriefe übergeben worden sind. | ||||||
Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||
⃞ | eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben worden ist | |||||
⃞ | ……………… (Anzahl) Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine übergeben worden ist/sind | |||||
⃞ | ……………… (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen übergeben worden ist/sind. | |||||
Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den Nachtrag/Nachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert und später dem Briefwahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5). | ||||||
2.4 | Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe | |||||
Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden dem Briefwahlvorstand überbracht. | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||
⃞ | Nein, es wurden keine noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe überbracht. (weiter bei Punkt 2.5) | |||||
⃞ | Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe überbracht. (Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:) Ein Beauftragter des/der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . überbrachte um ……… Uhr ………… Minuten weitere …………… (Anzahl) Wahlbriefe. |
2.5 | Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen | |||||
2.5.1 | Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnete die Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Briefwahlvorsteher. | |||||
2.5.2 | Es wurden | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | ||||
⃞ | keine Wahlbriefe beanstandet. Nachdem weder der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. (weiter bei Punkt 3.) | |||||
⃞ | insgesamt …………… (Anzahl) Wahlbriefe beanstandet. (weiter bei Punkt 2.5.3.) | |||||
2.5.3 | Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewiesen | (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:) | ||||
……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat, | ||||||
……… Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war, | ||||||
……… Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen waren, | ||||||
……… Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält, | ||||||
……… Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat, | ||||||
……… Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war, | ||||||
……… Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat. | ||||||
Insgesamt: …………… (Anzahl) Wahlbriefe | ||||||
Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen, wieder verschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahlniederschrift beigefügt. | ||||||
2.5.4 | Nach besonderer Beschlussfassung wurden beanstandete Wahlbriefe zugelassen. | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | ||||
⃞ | Nein. (weiter bei Punkt 3.) | |||||
⃞ | Ja. Es wurden insgesamt …………… (Anzahl) Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge wurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt. |
3. | Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses | |||||
3.1 | Öffnung der Wahlbriefe | |||||
Alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe wurden geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt. | ||||||
3.2 | Zahl der Wähler; Öffnung der Wahlurne | |||||
3.2.1 | Zunächst wurden die Wahlscheine gezählt. | (Bitte Zahl eintragen:) | ||||
Die Zählung ergab | …………… Wahlscheine. | |||||
Die Zählung ergab, dass | ⃞ | mindestens 30 Wahlbriefe zugelassen wurden. (weiter bei Punkt 3.2.3) | ||||
⃞ | weniger als 30 Wahlbriefe zugelassen wurden; der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet. (weiter bei Punkt 3.2.2) | |||||
3.2.2 | Weil weniger als 30 Wahlbriefe zugelassen wurden, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 68 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 61 Absatz 2 Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Briefwahlvorstand | um …………… Uhr …………… Minuten angeordnet. | ||||
Der Briefwahlvorstand des Briefwahlbezirks mit weniger als 30 Wählenden (abgebender Briefwahlvorstand) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (abgebender Briefwahlvorstand/ Briefwahlvorstand-Nummer) | |||||
hat die verschlossene Wahlurne | ||||||
oder | ||||||
die aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettelumschläge | ||||||
zusammen mit den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Briefwahlvorstand (aufnehmender Briefwahlvorstand) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (aufnehmender Briefwahlvorstand/ Briefwahlvorstand-Nummer) | |||||
übergeben. | ||||||
(Zutreffendes bitte ankreuzen:) | ||||||
Die Übergabe | ||||||
⃞ | der verschlossenen Wahlurne | |||||
⃞ | des versiegelten Umschlages mit den Stimmzettelumschlägen | |||||
erfolgte um …………… Uhr …………… Minuten. | ||||||
Am Wahlraum des abgebenden Briefwahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Briefwahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend. | ⃞ | Bitte durch Ankreuzen bestätigen. (weiter bei Punkt 5.4) | ||||
3.2.3 | Sodann wurde die Wahlurne geöffnet. | (Bitte Uhrzeit eintragen:) …………… Uhr …………… Minuten. | ||||
Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. | ||||||
Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Auszählung mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil | (Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.4) | |||||
⃞ | aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von …………… Uhr …………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettelumschläge und die eingenommenen Wahlscheine des | |||||
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (abgebender Briefwahlvorstand/ Briefwahlvorstand-Nummer) | ||||||
um …………… Uhr …………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses übernommen wurden. | ||||||
Bei der Zahl der Wahlscheine (Punkt 3.2.1) sind die entgegengenommenen Wahlscheine des abgebenden und des aufnehmenden Briefwahlvorstandes zusammenzuführen. | ||||||
Nach der Vermischung sind die Stimmzettelumschläge und die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab Punkt 3.2.4). | ||||||
3.2.4 | Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt. | |||||
Die Zählung ergab | (Bitte Zahl eintragen:) | |||||
…………… Stimmzettelumschläge (= Wähler) | ||||||
Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei Kennbuchstabe = Wähler insgesamt, zugleich eintragen. | ||||||
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | ||||||
⃞ | Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein. (weiter bei Punkt 3.2.5.) | |||||
⃞ | Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. | |||||
Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: | ||||||
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | ||||||
3.2.5 | Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe der Wahlniederschrift. | |||||
3.3 | Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel | |||||
Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht: | ||||||
3.3.1 |
|
3.3.2 | Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei. | |||||
Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist. | ||||||
Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten | (Zwischensummenbildung I) | |||||
die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge | = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4 | |||||
abgegebenen Stimmen sowie | ||||||
die Zahl der ungültigen Stimmen. | = Zeile C in Abschnitt 4 | |||||
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen. | ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) | |||||
3.3.3 | Die Zählungen nach 3.3.2 verliefen wie folgt: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | ||||
⃞ | Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. | |||||
⃞ | Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut. | |||||
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. | ⃞ | (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) | ||||
3.3.4 | Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. | (Zwischensummenbildung II) | ||||
Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen. | ⃞ | (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) | |||||
3.3.5 | Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung. | ||||||
3.4 | Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel | ||||||
Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
| |||||||
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht. | Die in c) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern | ||||||
. . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . | |||||||
beigefügt. | |||||||
3.5 | Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses | ||||||
Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Briefwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | |||||||
4. | Wahlergebnis | ||||||
Kennbuchstaben für die Zahlenangaben | (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.) | ||||||
Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.4] | |||||||
zugleich | |||||||
Wähler mit Wahlschein | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk |
Summe + muss mit übereinstimmen. |
ZS I | ZS II | Insgesamt | ||
C | Ungültige Stimmen |
Gültige Stimmen:
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –) | ZS I | ZS II | Insgesamt | |
D1 | 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||
D2 | 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||
D3 | 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||
D4 | 4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||
usw. | ||||
D | Gültige Stimmen insgesamt |
5. | Abschluss der Wahlergebnisfeststellung | |||||
5.1 | Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung | |||||
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||||
Der Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |||||
5.2 | Erneute Zählung | |||||
(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.) | ||||||
Das Mitglied/die Mitglieder des Briefwahlvorstandes | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Vor- und Familienname) | |||||
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Angabe der Gründe) | |||||
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||
⃞ | mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt | |||||
⃞ | berichtigt (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.) | |||||
und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | ||||||
5.3 | Schnellmeldung | |||||
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und | auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch) | |||||
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bitte Art der Übermittlung eintragen) | ||||||
an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bitte Empfänger eintragen) | ||||||
übermittelt. | ||||||
5.4 | Anwesenheit des Briefwahlvorstandes | |||||
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend. | ||||||
5.5 | Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und Ergebnisfeststellung | |||||
Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. | ||||||
5.6 | Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift | |||||
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben. |
Ort und Datum | ||||||
Der Briefwahlvorsteher | Die übrigen Beisitzer | |||||
Der Stellvertreter | ||||||
Der Schriftführer | ||||||
5.7 | Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen | |||||
Das Mitglied/die Mitglieder des Briefwahlvorstandes | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Vor- und Familienname) | |||||
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Angabe der Gründe) | |||||
5.8 | Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettel- umschlägen und Wahlscheinen | |||||
Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt: |
| |||||
Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen. | ||||||
5.9 | Übergabe der Wahlunterlagen | |||||
Dem Beauftragten des/der | (Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde) | |||||
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | ||||||
wurden | am . . . . . . . . . . . . , um . . . . . . . . . . . . Uhr, übergeben |
| ||||||||||
Der Briefwahlvorsteher | ||||||||||
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | ||||||||||
Vom Beauftragten des/der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am . . . . . . . . . . . . . . . . ., um . . . . . . . . . . . . . . . . . Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. | ||||||||||
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift des Beauftragten) | ||||||||||
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.