Anlage 28 EuWO
(zu § 69 Abs. 4)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kreis | |||||||||||||||||
Kreisfreie Stadt | |||||||||||||||||
Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | |||||||||||||||||
Datum | |||||||||||||||||
am | |||||||||||||||||
Datum | |||||||||||||||||
1. | Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am | ||||||||||||||||
im Kreis/in der kreisfreien Stadt | |||||||||||||||||
Datum | |||||||||||||||||
trat heute, am | nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen. | ||||||||||||||||
Es waren erschienen: | |||||||||||||||||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion | |||||||||||||||
1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||||||||||||||||
2. | als Beisitzer/in | ||||||||||||||||
3. | als Beisitzer/in | ||||||||||||||||
4. | als Beisitzer/in | ||||||||||||||||
5. | als Beisitzer/in | ||||||||||||||||
6. | als Beisitzer/in | ||||||||||||||||
7. | als Beisitzer/in | ||||||||||||||||
Ferner waren zugezogen: | |||||||||||||||||
als Schriftführer/in sowie | |||||||||||||||||
und | |||||||||||||||||
als Hilfskräfte | |||||||||||||||||
Der/Die Vorsitzende eröffnete um | Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung | ||||||||||||||||
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind. | |||||||||||||||||
Zahl | |||||||||||||||||
2. | Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Wahlvorstände für | |||||||||||||||
Zahl | |||||||||||||||||
insgesamt | Wahlbezirke | ||||||||||||||||
Zahl | Zahl | ||||||||||||||||
(davon | Wahlvorstände für | allgemeine Wahlbezirke, | |||||||||||||||
Zahl | Zahl | ||||||||||||||||
Wahlvorstände für | Sonderwahlbezirke, | ||||||||||||||||
Zahl | |||||||||||||||||
Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt) | |||||||||||||||||
und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor. | |||||||||||||||||
2.1 | Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind. | ||||||||||||||||
2.2 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | ||||||||||||||||
Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen: | |||||||||||||||||
2.3 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift | ||||||||||||||||
nähere Bezeichnung | |||||||||||||||||
- | des Wahlvorstandes | ||||||||||||||||
nähere Bezeichnung | |||||||||||||||||
- | des Briefwahlvorstandes | ||||||||||||||||
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | |||||||||||||||||
2.4 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen | ||||||||||||||||
- | des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk | ||||||||||||||||
nähere Bezeichnung | |||||||||||||||||
- | des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen | ||||||||||||||||
nähere Bezeichnung | |||||||||||||||||
und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel. | |||||||||||||||||
Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken: | |||||||||||||||||
3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt: | ||||||||||||||||
Kennbuchstabe | |||||||||||||||||
A | Wahlberechtigte | ||||||||||||||||
B | Wähler | ||||||||||||||||
C | Ungültige Stimmen | ||||||||||||||||
D | Gültige Stimmen | ||||||||||||||||
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | |||||||||||||||||
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | ||||||||||||||||
D 1 | 1. | ||||||||||||||||
D 2 | 2. | ||||||||||||||||
D 3 | 3. | ||||||||||||||||
D 4 | 4. | ||||||||||||||||
usw. (laut Stimmzettel) | |||||||||||||||||
4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | ||||||||||||||||
5. | Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt. | ||||||||||||||||
Die Sitzung war öffentlich. | |||||||||||||||||
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | |||||||||||||||||
Ort, Datum | |||||||||||||||||
Der Kreiswahlleiter | Der Schriftführer | ||||||||||||||||
Die Beisitzer | |||||||||||||||||
1. | 2. | ||||||||||||||||
3. | 4. | ||||||||||||||||
5. | 6. | ||||||||||||||||
Nicht Zutreffendes bitte streichen.Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.