Anlage 29 EuWO

(zu § 70 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Land
Niederschrift

über die Sitzung des Landeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses


der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
  am  
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am
im Land
Datum
trat heute, am, nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:

Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
8.als in den Ausschuss berufener Richter des
9.als in den Ausschuss berufener Richter des
Ferner waren zugezogen:

als Schriftführer/in sowie
und
als Hilfskräfte.
Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
Zahl
2.Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamtWahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die
als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
2.2Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.3Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift
nähere Bezeichnung
- des Wahlvorstandes
nähere Bezeichnung
- des Briefwahlvorstandes
nähere Bezeichnung
- des Kreis-/Stadtwahlausschusses
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:
Kennbuchstabe
AWahlberechtigte
BWähler
CUngültige Stimmen
DGültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)Stimmen
D 11.
D 22.
D 33.
D 44.
usw. (laut Stimmzettel)
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................ und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Ort, Datum
Der LandeswahlleiterDer Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.

Bezeichnung des Oberverwaltungsgerichts des Landes einsetzen.Nicht Zutreffendes streichen.Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.