Anlage 30 EuWO

(zu § 71 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Niederschrift

über die Sitzung des Bundeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet


der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
  am  
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am
im Wahlgebiet
Datum
trat heute, am, nach ordnungsgemäßer Ladung der Bundeswahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:

Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
8.als Beisitzer/in
9.als Beisitzer/in
10.als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts
11.als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts
Ferner waren zugezogen:

als Schriftführer/in sowie
und
als Hilfskräfte.
Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
Zahl
2.Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt  Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse
Nr.Nr.
sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und in die als Anlagen Nr.bis
beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern zur Einsichtnahme vor.
2.1Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Landeswahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
Der Bundeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.2Der Bundeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift
nähere Bezeichnung
des Landeswahlausschusses
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Länder ergab folgendes Gesamtergebnis für das Wahlgebiet:
Kennbuchstabe
AWahlberechtigte
BWähler
CUngültige Stimmen
DGültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/
Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
StimmenAnteil der gültigen
Stimmen in Prozent
D 11.
D 22.
D 33.
D 44.
usw.
3.2Danach stellte der Bundeswahlausschuss fest, dass nach § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes folgende Wahlvorschläge (Listen für einzelne Länder sowie deren Verbindungen, gemeinsame Listen für alle Länder) an der Verteilung der Sitze teilnehmen
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung











und folgende Wahlvorschläge bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung











3.3Sodann ermittelte der Bundeswahlausschuss nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 bis 6 des Europawahlgesetzes
-die Zahl der auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge entfallenden Sitze
und
-die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge einer Listenverbindung entfallenden Sitze.
Nr.Nr.
4.Der Bundeswahlausschuss stellte abschließend fest, dass die in den Anlagen Nr.bis
zu dieser Niederschrift aufgeführten Bewerber gewählt sind.
Nr.Nr.
5.Nach Feststellung des Gesamtergebnisses wurden die als Anlagen Nr.bis
zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellungen des Wahlergebnisses (nach dem Muster der Anlage 26) nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern vom Bundeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
6.Der Bundeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Wahlgebiet mündlich bekannt.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Ort, Datum
Der BundeswahlleiterDer Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.
7.8.
Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts
1.2.
__________________

Nicht Zutreffendes streichen.Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.Kennbuchstaben nach der Zusammenstellung in Anlage 26.

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