§ 231 FamFG
Unterhaltssachen
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
- 1.
- die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
- 2.
- die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder
- 3.
- die Ansprüche nach
- a)
- § 1305 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- b)
- § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.