Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Einsatzgebiet |
§ 6 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 7 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8 | Inhalt von Teil 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
§ 10 | Inhalt von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 12 | Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes |
§ 13 | Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes |
§ 14 | Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen |
§ 15 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 17 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Systemintegration
§ 18 | Inhalt von Teil 2 |
§ 19 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 20 | Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration |
§ 21 | Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen |
§ 22 | Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken |
§ 23 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 24 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 25 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 5
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
§ 26 | Inhalt von Teil 2 |
§ 27 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 28 | Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse |
§ 29 | Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse |
§ 30 | Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität |
§ 31 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 32 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 33 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 6
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
§ 34 | Inhalt von Teil 2 |
§ 35 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 36 | Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung |
§ 37 | Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen |
§ 38 | Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen |
§ 39 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 40 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 41 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 42 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 43 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin |