(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1088 – 1089)
Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG
– Meldung der Eigenmittel – | | | Stand Ende: | |
Institutsnummer: | Prüfziffer: | Name: | Ort: | |
| Sachbearbeiter: | | Telefon: | |
Meldebogen zur Meldung der Eigenmittel auf Basis der fixen Gemeinkosten gem. Artikel 97 der Capital Requirements Regulation (CRR), Berechnung der Kapitalquoten gem. Artikel 92 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) (Meldepflicht für Institute, die die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes, die Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes oder die Anlageverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 11 des Kreditwesengesetzes erbringen und die nicht befugt sind, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und die nicht auf eigene Rechnung handeln) |
1. Ermittlung der EigenmittelBezeichnung | Betrag in vollen Euro |
01 |
1.1 | Hartes Kernkapital | 010 | |
1.1.1 | (+) Eingezahlte Kapitalinstrumente (einschließlich Agio) | 020 | |
1.1.1.1 | (–) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals | 030 | |
1.1.1.2 | (–) Entnahmen der Gesellschafter | 040 | |
1.1.2 | (+/–) Einbehaltene Gewinne | 050 | |
1.1.3 | (+) Sonstige Rücklagen | 060 | |
1.1.4 | (+) Fonds für allgemeine Bankrisiken | 070 | |
1.1.5 | (–) immaterielle Vermögenswerte, einschließlich bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert | 080 | |
1.1.6 | (–) Verluste des laufenden Geschäftsjahres gem. Art. 36 Abs. 1 Buchst. a CRR | 090 | |
1.1.7 | (–) Korrekturposten gem. § 10 Abs. 7 KWG | 100 | |
1.1.8 | (+/–) andere Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals2 | 110 | |
1.2 | Zusätzliches Kernkapital gem. Art. 51 CRR | 120 | |
1.2.1 | (+) Eingezahlte Kapitalinstrumente (einschließlich Agio) | 130 | |
1.2.2 | (–) Abzüge vom Posten des zusätzlichen Kernkapitals | 140 | |
1.2.3 | (–) Korrekturposten gem. § 10 Abs. 7 KWG | 150 | |
1.3 | Ergänzungskapital i. S. des Art. 71 CRR in Höhe von höchstens einem Drittel des Kernkapitals | 160 | |
1.3.1 | (+/–) andere Bestandteile oder Abzüge bezüglich des Ergänzungskapitals2 | 170 | |
1.0 | anrechenbare Eigenmittel gesamt (010 + 120 + 160) | 180 | |
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
2. Ermittlung der Kosten,,Bezeichnung | Betrag in vollen Euro |
01 |
2.1.0 | Summe der Aufwendungen (einschließlich Steueraufwand) gem. Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses | 190 | |
2.1.1 | (–) vollständig ermessensabhängige Mitarbeiterboni | 200 | |
2.1.2 | (–) Gewinnanteile von Mitarbeitern, Geschäftsführern und Gesellschaftern, sofern diese vollständig ermessensabhängig sind | 210 | |
2.1.3 | (–) sonstige Gewinnverwendungen und andere variable Vergütungen, sofern diese vollständig ermessensabhängig sind | 220 | |
2.1.4 | (–) geteilte Provisionen und zahlbare Gebühren, die in direktem Zusammenhang mit den im Gesamtumsatz berücksichtigten Forderungen aus Provisionen und Gebühren stehen, wobei die Zahlung dieser Provisionen und Gebühren an den tatsächlichen Erhalt der Forderungen aus Provisionen und Gebühren gebunden ist | 230 | |
2.1.5 | (–) Gebühren, Maklerprovisionen und sonstige Zahlungen, die an Clearinghäuser, Börsen und zwischengeschaltete Broker für die Ausführung, die Registrierung bzw. das Clearing von Transaktionen zu entrichten sind | 240 | |
2.1.6 | (–) ggf. an vertraglich gebundene Vermittler im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 29 der Richtlinie 2014/65/EU gezahlte Entgelte | 250 | |
2.1.7 | (–) an Kunden gezahlte Zinsen auf Kundengelder | 260 | |
2.1.8 | (–) nicht wiederkehrende Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstanden sind | 270 | |
2.1.9 | (+) Wertpapierfirmen, die einen vertraglich gebundenen Vermittler in Anspruch nehmen, addieren 35 % des aufgrund der Inanspruchnahme des vertraglich gebundenen Vermittlers diesem zustehenden Entgelts | 280 | |
2.0 | Kosten insgesamt | 290 | |
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
3. Berechnung der Eigenmittel-/Kosten-RelationBezeichnung | Relation (in %) |
01 |
3.0 | Eigenmittel-/Kosten-Relation ((180 / 290) x 100) | 300 | |
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
4. Berechnung der Kapitalquoten gem. Artikel 92 CRRBezeichnung | Relation (in %) |
01 |
4.1 | Berechnung der Gesamtkapitalquote ((010 + 120 + 160) x 100 / (0,25 x 290) x 12,5) | 310 | |
4.2 | Berechnung der Kernkapitalquote ((010 + 120) x 100 / (0,25 x 290) x 12,5) | 320 | |
4.3 | Berechnung der harten Kernkapitalquote (010 x 100 / (0,25 x 290) x 12,5) | 330 | |
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
Jeder Betrag, der die Eigenmittel erhöht, hat ein positives Vorzeichen; jeder Betrag, der die Eigenmittel reduziert, hat ein negatives.Vorzeichen angeben.Die Positionen sind der Gewinn- und Verlustrechnung des letzten festgestellten Jahresabschlusses zu entnehmen. Falls noch kein Jahresabschluss für das erste volle Geschäftsjahr vorliegt, sind die entsprechenden vorgesehenen Positionen dem Geschäftsplan für das laufende Jahr zu entnehmen.Sofern der letzte geprüfte Jahresabschluss sich nicht auf einen Zeitraum von zwölf Monaten bezieht, ermitteln die Wertpapierfirmen einen anteiligen jährlichen Betrag, indem sie das berechnete Ergebnis durch die Anzahl der Monate des Berichtszeitraums dividieren und anschließend das Ergebnis mit zwölf multiplizieren.Die Positionen zur Ermittlung der Kosten sind dem EBA Final Draft RTS on own funds requirements for investment firms based on fixed overheads (EBA/RTS/2014/01) entnommen.Berechnung der Quoten auf Basis des Art. 95 Abs. 2 Buchst. b CRR.