KWG
Kreditwesengesetz
Gesetz über das Kreditwesen
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.1961
FundstelleBGBl I 1961, 881
VersionNeugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2776
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Änderung durch Art. 6 G v. 9.4.2026 I Nr. 97 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 7 G v. 9.4.2026 I Nr. 97 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Änderung durch Art. 6 G v. 9.4.2026 I Nr. 97 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 7 G v. 9.4.2026 I Nr. 97 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- 1.Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
- 2.Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Zweiter AbschnittVorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
- 1.Eigenmittel und Liquidität
- 2.Kreditgeschäft
- 2a.Refinanzierungsregister
- 3.Kundenrechte
- 4.Werbung und Hinweispflichten der Institute
- 5.Besondere Pflichten
- 5a.Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
- 5b.Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- 5c.Offenlegung
- 5d.Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung
- 5e.Besondere Pflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken
- 6.Prüfung und Prüferbestellung
- 7.Befreiungen
- Dritter AbschnittVorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- 1.Zulassung zum Geschäftsbetrieb
- 2.Bezeichnungsschutz
- 3.Auskünfte und Prüfungen
- 4.Maßnahmen in besonderen Fällen
- 4a.Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
- 5.Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
- Vierter AbschnittBesondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- Fünfter AbschnittSondervorschriften
- Sechster AbschnittSondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
- 1.Zentrale Gegenparteien
- 2.Zentralverwahrer
- Abschnitt 6aDLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
- Siebenter AbschnittStrafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- Achter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften