Inhaltsübersicht FintMechAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation
Additive Fertigungsverfahren
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
Abschlussprüfung
§ 6 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt von Teil 1 |
§ 8 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
§ 9 | Inhalt von Teil 2 |
§ 10 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereich Montageauftrag |
§ 12 | Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung |
§ 13 | Prüfungsbereich Interieurtechnologien |
§ 14 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 15 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 16 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Zusatzqualifikation
Additive Fertigungsverfahren
§ 17 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 18 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
§ 19 | Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation |
Schlussvorschriften
§ 20 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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