Inhaltsübersicht FischSeuchV 2008
Abschnitt 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung
Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers
und anderer Verantwortlicher
Abschnitt 4
Überwachung,
Schutzgebiet, Impfverbot
Abschnitt 5
Besondere Vorschriften
für das Inverkehrbringen
und den Transport von Fischen
Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten,
Übergangsbestimmungen
Allgemeines
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Genehmigung und Registrierung
§ 3 | Genehmigungspflicht |
§ 4 | Genehmigung |
§ 5 | Genehmigungsantrag |
§ 6 | Registrierung |
Abschnitt 3
Pflichten des Betreibers
und anderer Verantwortlicher
§ 7 | Untersuchungen, Mitteilungspflicht |
§ 8 | Buchführung |
Abschnitt 4
Überwachung,
Schutzgebiet, Impfverbot
§ 9 | Überwachung |
§ 10 | Schutzgebiet |
§ 11 | Impfverbot |
Abschnitt 5
Besondere Vorschriften
für das Inverkehrbringen
und den Transport von Fischen
§ 12 | Inverkehrbringen |
§ 13 | Tiergesundheitsbescheinigung |
§ 14 | Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz |
§ 15 | Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung |
§ 16 | Inverkehrbringen wildlebender Fische |
§ 17 | Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken |
§ 18 | Transport |
Abschnitt 6
Besondere Schutzmaßnahmen
§ 19 | Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche |
§ 20 | Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche |
§ 21 | Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche |
§ 22 | Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb |
§ 23 | Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche |
§ 24 | Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet |
§ 25 | Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet |
§ 26 | Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet |
§ 27 | Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche |
§ 28 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten,
Übergangsbestimmungen
§ 29 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 30 | Übergangsbestimmungen |
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