1. Gesetze
  2. Bundesrecht Deutschland
  3. FKSDVO

FKSDVO

FKS-Datenverordnung

Verordnung zur Bestimmung weiterer Daten, die im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gespeichert werden

Informationen

Ausfertigungsdatum18.01.2019
FundstelleBGBl I 2019, 1778

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Speicherung von Daten zu Personen, die tätig oder scheinbar tätig sind
    § 2
    Speicherung von Daten zu Arbeitgebern, Entleihern und Auftraggebern
    § 3
    Speicherung von Daten zu Unternehmen
    § 4
    Speicherung von Daten aus Hinweisen
    § 5
    Speicherung von weiteren Ortsangaben
    § 6
    Speicherung von Daten zu Beschuldigten und Betroffenen
    § 7
    Speicherung von Daten zu Zeugen
    § 8
    Inkrafttreten
© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum