Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
FKSDVO
FKSDVO
FKS-Datenverordnung
Verordnung zur Bestimmung weiterer Daten, die im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gespeichert werden
Informationen
Ausfertigungsdatum
18.01.2019
Fundstelle
BGBl I 2019, 1778
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Speicherung von Daten zu Personen, die tätig oder scheinbar tätig sind
§ 2
Speicherung von Daten zu Arbeitgebern, Entleihern und Auftraggebern
§ 3
Speicherung von Daten zu Unternehmen
§ 4
Speicherung von Daten aus Hinweisen
§ 5
Speicherung von weiteren Ortsangaben
§ 6
Speicherung von Daten zu Beschuldigten und Betroffenen
§ 7
Speicherung von Daten zu Zeugen
§ 8
Inkrafttreten