Anlage 13 FZV
(zu § 41 Absatz 2 Satz 1)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 123 - 124)
Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.
Abbildung Seite 1:
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 41 FZV | ||||
Gültig vom bis | ||||
Das vorstehende Kennzeichen ist | ||||
Vorname, Name, Firma | ||||
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz, Straße und Hausnummer | ||||
für die nachfolgend beschrieben Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten zugeteilt worden. | ||||
Dieses Heft gilt nur, wenn die nachfolgende Beschreibung für das jeweilige Fahrzeug vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist. | ||||
Ort, Datum | ||||
Name der Zulassungsbehörde | ||||
Unterschrift | ||||
Abbildung Seite 2:
1 | Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus | |||||
2 | Hersteller-Kurzbezeichnung (Marke) | |||||
3 | Fahrzeug-Identifizierungsnummer | |||||
4 | Hubraum in cm3 | |||||
Nennleistung in kW | ||||||
Leermasse in kg | (nur bei Krafträdern) | |||||
5 | Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs | |||||
(soweit nicht bekannt Baujahr) | ||||||
6 | Zulässige Gesamtmasse in kg | |||||
7 | Zulässige max. Achslast in kg | |||||
Achse 1 | Achse 4 | |||||
Achse 2 | Achse 5 | |||||
Achse 3 | ||||||
8 | Höchstgeschwindigkeit in km/h | |||||
Ort, Datum | ||||||
Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.