§ 1 GastroAusbV
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen
- 1.
- Fachkraft für Gastronomie,
- 2.
- Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und
- 3.
- Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie
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