Inhaltsübersicht GastroAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
Abschnitt 2Berufsausbildung
zur Fachkraft für GastronomieUnterabschnitt 1Zwischenprüfung
Unterabschnitt 2Abschlussprüfung
Abschnitt 3Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und VeranstaltungsgastronomieUnterabschnitt 1Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2Zusatzqualifikation Bar und Wein
Unterabschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
Abschnitt 4Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für SystemgastronomieUnterabschnitt 1Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2Zusatzqualifikation Bar und Wein
Unterabschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
Gliederung der Berufsausbildungen
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
§ 7 | Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild |
§ 8 | Ausbildungsplan |
zur Fachkraft für GastronomieUnterabschnitt 1Zwischenprüfung
§ 9 | Zeitpunkt |
§ 10 | Inhalt |
§ 11 | Prüfungsbereich |
§ 12 | Zeitpunkt |
§ 13 | Inhalt |
§ 14 | Prüfungsbereiche |
§ 15 | Prüfungsbereich „Produktion und Service“ |
§ 16 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ |
§ 17 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 19 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und VeranstaltungsgastronomieUnterabschnitt 1Abschlussprüfung
§ 20 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 21 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 22 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
§ 23 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 24 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 25 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ |
§ 26 | Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ |
§ 27 | Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ |
§ 28 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 29 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 30 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 31 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 32 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
§ 33 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
§ 34 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für SystemgastronomieUnterabschnitt 1Abschlussprüfung
§ 35 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 36 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 37 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
§ 38 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 39 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 40 | Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ |
§ 41 | Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ |
§ 42 | Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ |
§ 43 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 44 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 45 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 46 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 47 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
§ 48 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
§ 49 | Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie |
Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie |
Anlage 2 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
Anlage 3 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie |
Anlage 4 | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein |
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