GastroAusbV
Gastronomieberufeausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie*
Informationen
Ausfertigungsdatum09.01.2022
FundstelleBGBl I 2022, 314, 349
Alle Normen
- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
- Abschnitt 2Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
- Unterabschnitt 1Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 2Abschlussprüfung
- Abschnitt 3Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Zusatzqualifikation Bar und Wein
- Unterabschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
- Abschnitt 4Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 2Zusatzqualifikation Bar und Wein
- Unterabschnitt 3Weitere Berufsausbildungen