§ 8 GastroAusbV
Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.