§ 7 GastroAusbV
Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
- 2.
- Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
- 4.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
- 5.
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
- 6.
- Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
- 7.
- Produktzubereitung,
- 8.
- Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement,
- 9.
- Systemorganisation und Systemmanagement,
- 10.
- Warenwirtschaft,
- 11.
- Umsetzung von Personalprozessen,
- 12.
- Personalführung und -entwicklung,
- 13.
- Durchführung von Marketingaktivitäten und
- 14.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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