Teil 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Teil 2Internationale Organisationen
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
§ 3 | Internationale Organisationen |
§ 4 | Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit |
§ 5 | Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen |
Kapitel 2Unmittelbar geltende Vorrechte,
Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 6 | Unverletzlichkeit des Sitzgeländes |
§ 7 | Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen |
§ 8 | Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation |
§ 9 | Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung |
§ 10 | Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte |
§ 11 | Befreiung von direkten Steuern |
§ 12 | Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer |
§ 13 | Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern |
§ 14 | Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen |
§ 15 | Erleichterungen im Nachrichtenverkehr |
§ 16 | Einreise, Aufenthaltstitel |
§ 17 | Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen |
§ 18 | Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen |
§ 19 | Soziale Sicherheit |
§ 20 | Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte |
§ 21 | Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden |
§ 22 | Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder |
§ 23 | Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation |
Kapitel 3Weitere Vorrechte,
Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 24 | Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen |
§ 25 | Sachverständige im Auftrag |
§ 26 | Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen |
Teil 3Weitere internationale Einrichtungen
Kapitel 1Internationale Institutionen
§ 27 | Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung |
§ 28 | Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen |
Kapitel 2Quasizwischenstaatliche Organisationen
§ 29 | Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung |
§ 30 | Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen |
Kapitel 3Sonstige internationale Einrichtungen
§ 31 | Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung |
§ 32 | Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen |
Teil 4Internationale
Nichtregierungsorganisationen
§ 33 | Internationale Nichtregierungsorganisationen |
§ 34 | Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit |
§ 35 | Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige |
Teil 5Schlussbestimmungen
§ 36 | Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden |
§ 37 | Beilegung von Streitigkeiten |
§ 38 | Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch |
§ 39 | Verhältnis zu bestehenden Abkommen |