Anlage 3 GroMiKV

Meldeformular STA

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 155 - 156; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen
nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie nach § 14 KWG

An die
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Tag der Abgabe/Einreichung
Meldetermin
Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen – Name– ID


Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – Name– ID


Meldepflicht nach:wird durch die Bundesbank ausgefüllt
□ Art. 394 der Verordnung (EU)  □ Art. 394 der Verordnung (EU)  □ § 14 KWGKreditnehmereinheit – ID
   Nr. 575/2013 – Einzelinstitut     Nr. 575/2013 – Konsolidiert


Kreditnehmer    

– Name/Firma (lt. Registereintragung)– ID (falls bekannt)Kreditnehmer – ID




Postleitzahl



SitzStaatISO-Code (Staat)Wirtschaftszweig –
Code
Steuernummer



Registereintragung – Art und NummerRegistereintragung – Ort7Bundesstaat
Geburtsdatum



Beruf9ISINLEI
Kreditnehmereinheit/Gruppe verbundener Kunden  – Name/Firma    – ID (falls bekannt)Kreditnehmerergänzungsschlüssel
Begründung der Zuordnung – CodeReferenzschuldner – Name– ID (falls bekannt)Referenzschuldner – ID



Kreditnehmereinheit – Begründung (z. B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse)
Laufende Nummer


Zusatzangaben

Sachbearbeiter/-in

TelefonE-Mail

Weitere Erläuterungen sind den technischen Durchführungsbestimmungen für Großkredite nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (nur Stammdaten) und für Millionenkredite nach § 14 KWG zu entnehmen, die unter https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht-formular-center/meldungen veröffentlicht sind.

Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben.Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden.Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen.Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden.Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung „Bankenstatistik Kundensystematik“ der Deutschen Bundesbank zu verwenden.Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden.Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben.Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich.Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben.Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Das gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert.Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI´s sind ebenfalls zu berücksichtigen.Bei Erstanzeige oder Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.Angaben sind nur bei Meldepflicht nach § 14 KWG erforderlich.Alle Vordrucke STA/STAK sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.