§ 1 HebStPrV
Inhalt des Studiums
Im Hebammenstudium sind der studierenden Person die in Anlage 1 genannten Kompetenzen zu vermitteln.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Im Hebammenstudium sind der studierenden Person die in Anlage 1 genannten Kompetenzen zu vermitteln.
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